Wer ist die PQ-Bau GmbH
und was machen wir?

Die PQ-Bau GmbH ist ein vom Güteschutz Kanalbau e.V. gegründetes Unternehmen zur Durchführung der Präqualifizierung von Bauunternehmen. Der „Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.“ hat dafür die notwendige Zulassung erteilt. Voraussetzung für die Zulassung ist der Nachweis der unabhängigen und fachlich kompetenten Durchführung von Präqualifizierungsverfahren. Die PQ-Bau GmbH ist gebühren- und gesellschafterfinanziert.

Die Prüfung zur Durchführung des Präqualifizierungsverfahren findet nicht im Unternehmen statt und erfolgt ausschließlich über die vom Antragsteller vorgelegten Nachweise und Dokumente. Der Ablauf des Präqualifikationsverfahrens sieht wie folgt aus:

Kontakt

Die Unterlagen zur Beantragung der Präqualifikation stehen auf der Internetseite der PQ-Bau GmbH unter www.pq-bau.com zur Verfügung. Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der PQ-Bau GmbH zu den Geschäftszeiten Montag-Freitag 07:00-17:00 Uhr unter der Telefonnummer 02224 9384-35 sowie per E-Mail info@pq-bau.com gerne zur Verfügung.

Beantragung

Der Antrag kann elektronisch oder handschriftlich ausgefüllt werden. Für die Erstpräqualifikation sind allgemeine Angaben zum Unternehmen, Mitarbeiteranzahl, Umsatzangaben, Umsatzaufgliederung, Eigenerklärungen sowie den Leistungsbereichen erforderlich. Zusammen mit einer ausreichenden Anzahl von Referenzen und aktuellen Nachweisdokumenten gemäß § 6a VOB/A  bzw. § 6a EU VOB/A ist der Antrag vollständig. Innerhalb der Antragsunterlagen finden Sie eine Aufstellung der einzureichenden Unterlagen. Die Antragsunterlagen können per Post oder elektronisch gesendet, oder persönlich in der Geschäftsstelle der PQ-Bau GmbH abgegeben werden.

Beauftragung

Der Antragsteller sendet das durch ihn unterzeichnete Antragsformular an die PQ-Bau GmbH. Die PQ-Bau GmbH registriert den Eingang und bestätigt dem Antragsteller schriftlich die Beauftragung zur Durchführung des Präqualifikationsverfahrens.

Prüfung

Eingereichte Unterlagen werden auf Vollständigkeit, Aktualität und Plausibilität hinsichtlich der Anforderungen der Leitlinie für die Durchführung eines Präqualifikationsverfahrens überprüft. Der Kunde erhält eine Eingangsbestätigung, eine Übersicht der Gültigkeit der eingereichten Unterlagen sowie ggf. eine Auflistung weiterer erforderlicher Unterlagen.
Bei eingereichten Referenzen wird darüber hinaus auch die Aussagekraft der beschriebenen Bauleistungen geprüft.

Sofern Ihr Unternehmen zur Teilnahme am Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft verpflichtet und berechtigt ist, bevollmächtigen Sie die PQ-Bau GmbH zum Abruf der erforderlichen Unterlagen und Angaben von der SOKA Bau.

Vollmachtverfahren stehen ebenso für Berufsgenossenschaften zur Verfügung entsprechende Formulare finden Sie auf der Internetseite www.pq-bau.com.

Eintrag

Der Eintrag ins Amtliche Verzeichnis der präqualifizierten Unternehmen erfolgt, wenn alle Angaben und Nachweise vollständig, aktuell und plausibel sind sowie die Anzahl der Referenzen ausreichend ist. Mit der schriftlichen Eintragsbestätigung und der Angabe des Umfangs der Präqualifikation erhalten Sie die Registriernummer und das Kennwort für den Zugang zum geschützten Datenbereich Ihres Eintrags unter www.pq-verein.de.

Veröffentlicht werden die Anschrift und Kontaktdaten des Unternehmens, die präqualifizierten Leistungsbereiche sowie die Registriernummer.

Mit der Registriernummer kann eine öffentliche Vergabestelle den Eintrag ins amtliche Verzeichnis prüfen und entbindet das Unternehmen von der Verpflichtung zum Einzelnachweisverfahren. Öffentliche Auftraggeber können durch eigene Zugangsberechtigungen Einblick in den geschützten Teil der Präqualifikation erhalten.

Abrechnung

Mit Stichtag der Eintragung werden die von der PQ-Bau GmbH erbrachten Leistungen dem Umfang der Erstpräqualifikation entsprechend abgerechnet. Die Aufrechterhaltung wird jährlich zum Stichtag der Erstpräqualifikation abgerechnet.

Aufrechterhaltung, Erweiterung und Löschung

Ihre Präqualifikation kann jederzeit durch weitere Leistungsbereiche erweitert werden. Sie werden rechtzeitig über die anstehende Aktualisierung Ihrer hinterlegten Unterlagen informiert. Die Gültigkeitsdauer der Präqualifikationsunterlagen sind in der Leitlinie dokumentiert. Für die Aufrechterhaltung oder Wiedereintragung wird der Datensatz durch gültige Unterlagen aktualisiert. Das Unternehmen wird aus dem amtlichen Verzeichnis gelöscht, wenn keine aktuellen Unterlagen vorgelegt werden können.